Flucht nach vorne

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DIE REFUGEE-BEWEGUNG ZWISCHEN LAGER, AUTONOMIE UND POSTKOLONIALER PRAXIS
Autor: Gregor Seidl

Souverän ist die Sphäre“ schreibt Giorgio Agamben, „in der man töten kann, ohne einen Mord zu begehen und ohne ein Opfer zu zelebrieren, und heilig, das heißt tötbar, aber nicht opferbar, ist das Leben, das in diese Sphäre eingeschlossenist. (…) Was unter den souveränen Bann fällt, ist einmenschliches Leben, das getötet, aber nicht geopfert werden kann: der homo sacer“ (Agamben 2002, S. 93). Mit diesenwenigen Worten beschreibt Agamben seinen großen genealogischenAngriff auf die Ideologie des modernen, humanitären Rechtsstaats. Es ist nicht der Mensch als freies Subjekt, das dem modernen Staat zugrunde liegt, die Souveränität desmodernen Staats bestimmt sich für Agamben nicht aus einem Vertragsverhältnis, sondern aus der Verfügung über das nackteLeben derer, die ihm unterworfen sind. Das nackte Leben,das ist mit Bezug auf die antike Figur des homo sacer, dieaußerhalb der religiösen Riten und Gesetze gestellt jederzeitfolgenlos getötet werden kann vor allem das dem Tod aus gesetzte Leben, das zum konstituierenden politischen Elementder staatlichen Souveränität wird. Das bestimmende Prinzipdes modernen Staates ist nicht das Recht, sondern die Fähigkeitzur Aufhebung des Rechts, also der Ausnahmezustand,in dem der Souverän das nackte, tötbare, von allen Rechtenentblößte Leben produziert und so erst souverän wird. Dieser Nexus zwischen Souveränität und nacktem Leben ist für Agamben ein geschichtliches Kontinuum, das sich auf der Achse der Foucaultschen Biopolitik bewegt, auf der sich sowohltotalitäre als auch demokratische biopolitische Regimebefinden. Im Gegensatz zu Foucault geht es aber hier nichtnur um die Ordnung des Lebens, sondern vor allem auch umdie Verfügung über den Tod („Thanatopolitik“ [ebd. S. 151]). Der paradigmatische Ort dieses modernen Ausnahmestaatsist das Lager, wo die Grenze zwischen politischem Rechtssubjektund dem der Souveränität unterworfenen nackten Leben, die Grenze zwischen Recht und Faktum, aufgehoben und ununterscheidbar wird. Es ist gerade der Ausschluss (vonpolitischen Rechten, Schutz etc.) durch den der Ausnahmeraumdes Lagers in die Ordnung des modernen Staates eingeschlossenwird. Dieser in der Ordnung verortete Nicht-Ort,das Lager, der Ort, an dem alles möglich ist, ist für Agambender biopolitische Ursprung des modernen Staats

Blickt man auf die Situation der Flüchtlinge in Europa, vorallem auch in Österreich, scheint der Schluss auf der Handzu liegen, dass in unserer Zeit die Flüchtlinge jene nackte Lebensind, die in die Sphäre der Souveränität gebannt werden, deren Rechtssituation gerade in ihrer Entrechtung bestehtund die nur durch den Ausschluss staatlich eingeschlossensind. Und lassen sich die Merkmale nicht auch in der Refugee-Bewegung erkennen, bei der Flüchtlinge im Herbst2012 ihr Aufnahmelager in Traiskirchen verließen, nach Wien marschierten und im Sigmund Freud Park ein Camp aufschlugen, um für ihr Recht auf Asyl und Schutz und eine menschen würdige Behandlung zu protestieren? An jederStelle, an der der Versuch unternommen wurde, einen autonomen Ort für diesen Protest zu schaffen, zerschellte er aneiner Anwendung von Recht, die eigentlich

Ausnahmemaßnahmeist. Das Camp wurde platt gemacht, Begründung:Verstoß gegen die Campierverordnung. Flucht in die Votivkirche, Hungerstreik, Jagd durch die Fremdenpolizei. Übersiedlungin das Servitenkloster, Aufsicht durch die Caritas,polizeiliche Großeinsätze, zeitweise polizeiliche Absperrungder Gebäude. Im Sommer müssen sich 20 Flüchtlinge täglichin umliegenden Wachzimmern melden, als gelinderesMittel zur Schubhaft. Tage später werden acht von ihnen beidieser Meldung festgenommen, in Schubhaft gesteckt undabgeschoben. So „gelinde“ ist das Mittel also nicht, die Fallehat zugeschnappt. Kurz darauf folgen Verhaftungen wegendes Verdachts auf Schlepperei. Tick, tack, acht Wochen biszur Nationalratswahl. Alles ist möglich. An all diesen Stationentreffen die Flüchtlinge auf die Bedingungen ihrerrechtlich bestimmten Entrechtung. Folgt man Agamben,sind Flüchtlinge deshalb der Paradefall des nackten Lebens,weil Flüchtlinge jene staatlich produzierte Nicht Klasse von Menschen bilden, die die Ordnung des modernen Nationalstaatsam meisten beunruhigen. Sie brechen die Kontinuitätzwischen dem biopolitischen Faktum des Geborenseinsin einen Staat, unter einem Souverän, und der politischen Zugehörigkeit zur konstruierten Nation, sie leben das nackte,dem Souverän ausgelieferte Leben ohne die Maske des bürgerlichenRechtssubjekts (ebd. S. 140f).

Aber wollen wir Agamben folgen? Selbst wenn man mit ihm übereinstimmt, dass die Grenze zwischen der Rechtsordnungund der Ausnahme, dem Raum der Rechtlosigkeit, durch die souveräne Gewalt des Staates selbst bestimmt und hergestellt wird, gibt es dennoch gute Gründe, Flüchtlingsproteste wiedie der Refugees in Wien nicht aus der Perspektive des Lagerszu denken (McNevin 2013, S. 88). (1) Agambens fundamentale Kritik an der Souveränität lässt für ihn keine sinnvollenProtestformen zu, die sich auf die Behauptung subjektiver (Menschen-) Rechte gegen den Staat stützen. Protest aufder Basis der humanitären Menschenrechte reproduziert für Agamben bloß das biopolitische Programm des modernen Staates, weil die Menschenrechte im Nationalstaat vonder Frage politischer Subjektivität getrennt werden. Sie sinddie scheinbar vorhandenen Rechte des nackten Lebens, dastatsächlich aber nur durch seine Position der Rechtlosigkeitzum Souverän definiert ist, durch seine Existenz in der Sphäreder Ausnahme. Diese Rigidität versperrt Allianzbildungenmit menschenrechtsorientierten Protestformen und gibt dasTerrain der Menschenrechte als Arena politischer Kämpfevorschnell preis. Abgeschnitten sind damit jene Kämpfe, diedie Menschenrechte, seien sie auch ein leeres Versprechen,gegen die Intention ihrer herrschaftsfestigenden Wirkungernstnehmen und – ähnlich wie das Rancière an der Praxisder Demokratie beschreibt –zu einer Plattform der Selbstbehauptungmachen: „It is the supplementary part, in relationto any counting part of the population that makes it possibleto identify, the part of those who have no part with the wholeof the community“ (Rancière 2001, S. 4). Gerade in den WienerProtesten ist der Bezug auf Menschenrechte eine wirksameWaffe gegen eine Asylpolitik, die sich durch den Hinweisauf Verfahren und das Motto „Recht muss Recht bleiben“vor Kritik immunisiert. (2) Agamben behauptet eine innereLogik der Souveränität, die jede Form der Abwägung unterschiedlicherhistorischer Formen von Herrschaft und ihrerjeweiligen Potenziale zur Gegenmachtbildung sinnlos macht.Mögliche Kanäle einer radikalen Transformation werden sovon Anfang an ausgeschlossen. Darüber hinaus übersieht er,dass den „objektiven“ Bedingungen von Herrschaft, die imÜbrigen kapitalistisch strukturiert sind, ein „Überschuss anPraxisformen“ der Flüchtlinge selbst gegenübersteht (Mezzadra2007, S. 180), die nicht auf diese objektiven Bedingungenreduziert werden können, sondern – zu einem gewissenGrad–kontingent und autonom sind. Die konkretenpolitischen Kämpfe der Flüchtlinge selbst, ihre „materiellen,sinnlichen Erfahrungen“ (ebd. S. 187) müssen der eigentliche Ort und Ausgangspunkt der Theoretisierung sein. DerGrad dieser Autonomie bleibt freilich zu bestimmen. Auchin Wien sind es die Protestformen der Flüchtlinge selbst, dieErfahrungen unmittelbarer Demokratie und Selbstbestimmung,die Solidarität, die Freundschaft, der gemeinsame Mutzur Aneignung öffentlicher Orte, die trotz aller Repressionimmer eine eigene Kraft und Dynamik haben. (3) Schließlichmeint Agamben, dass tendenziell alle in der gleichen Weisedazu tendieren, zum homo sacer zu werden: „[W]ir alle[sind]virtuell homines sacri“ (Agamben 2002, S. 122). Damitübersieht er vollkommen die strukturierten Muster derAusschlüsse und Ausbeutungsverhältnisse, die keineswegsalle in derselben Art und Weise herrschaftlich einbinden undunterwerfen. Diese Muster sind kapitalistisch und postkolonial.Mezzadra weist darauf hin, dass Migration ein Prozessist, der aus dem Spannungsfeld entsteht (Mezzadra 2007, S.179) zwischen kapitalistischen Akkumulationsstrategien, die von den Zentren zu den Peripherien auf diversen räumlichenMaßstabsebenen gespannt sind und den Praktiken der Subalternenvon unten, die zum Teil in sie eingebunden werden,die sie zum anderen Teil aber bekämpfen.

„Die Menschen machen ihre eigene Geschichte, aber sie machensie nicht aus freien Stücken, nicht unter selbstgewählten,sondern unter unmittelbar vorgefundenen, gegebenen undüberlieferten Umständen“ (MEW 8, S. 115), so beschreibtMarx im 18. Brumaire das Verhältnis zwischen Autonomieder subalternen Kämpfe und den Strukturen, in die sie eingebundensind. Diese überlieferten Umstände, in denen sichdie Flüchtlinge bewegen, lassen sich mit Ánibal Quijano als„Kolonialität der Macht“ bezeichnen (Quijano 2000, S. 533 ff).Mit der Entdeckung Amerikas, so Quijano, verbinden sich inder kolonialen Expansion Europas zwei wesentliche historischeProzesse zu einer (post)kolonialen Matrix, die bis heuteherrscht: Erstens die Klassifizierung von Menschen außereuropäischerRäume nach hierarchischen Kriterien zu „Rassen“,durch die ihre Unterwerfung legitimiert wurde und zweitensdie Konstitution von Strukturen der Arbeitskontrolle, diealle nicht-kapitalistischen Formen der Arbeit mit der kapitalistischenverbanden und sie dem Kapital subsumierten.Diese Matrix ist in der Produktion von Zentren und Peripherien,von Räumen des Reichtums und des Elends, der Sicherheitund der Unsicherheit, des Friedens und der Gewaltbis heute präsent. Flüchtlinge, aber auch Migranten, sind dieKehrseite dieses Prozesses, der Versuch, die geteilten Verhältnisseder Welt, ihre ungleiche Verteilung von Frieden, ihreungleiche Arbeitsteilung zu überwinden. Es ist diese Präsenzder peripheren Unterdrückten als Flüchtlinge in den Staatender Zentren, die die angst besetzten Prozesse der Invisibilisierungpostkolonialer Machtverhältnisse in der Konstruktiondes „Eigenen“ im Verhältnis zu den „Anderen“ durchkreuzt(Ahmed, 2004 S. 118). Wir müssen der Linie der Kolonialität der Macht folgen, um die gesellschaftlichen Formationenzu erkennen, gegen die sich unsere Angriffe richten müssen,um nicht bloß das nackte Leben, sondern das gelungeneLeben aller, auch das der Flüchtlinge, zu erkämpfen. Das ist keine kleine Aufgabe, denn diese Formationen sind jahrhundertelanggewachsen. Die Forderungen der Flüchtlinge treffenden Punkt und richten sich, in einer Flucht nach vorne,direkt gegen die Kolonialität der Macht: Rassistisch hierarchisierte Arbeitsverhältnisse, Ausschluss von der politischen Teil habe, Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Kriminalisierungund permanente Kontrolle. Nach dem Ende der Okkupationengilt es, organisatorische Formen zu finden, dietrotz aller Repression und Schwierigkeiten die Überwindungder Kolonialität der Macht weitertreiben. Das kann z.B. die Gründung einer eigenen Gewerkschaft sein oder eine europaweite Vernetzung. *


* Agamben, Giorgio (2002): Homo sacer, Frankfurt a. M.
Ahmed, Sara (2004): Affective Economies, in: Social Text 79, Vol. 22, Nr. 2,S. 117-139.
Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (Hg.): Karl Marx.Friedrich Engels. Werke (MEW), Band 8, Berlin 1982.
McNevin, Anne (2013): Ambivalence and Citizenship: Theorising the Political Claims of Irregular Migrants, in: Millenium –Journal of InternationalStudies, 41, Nr. 2, S. 82-100.
Mezzadra, Sandro (2007): Kapitalismus, Migrationen, Soziale Kämpfe. Vorbemerkungenzu einer Theorie der Autonomie der Migration, in: Pieper, Marianneet. al. (Hg.): Empire und die biopolitische Wende. Die internationaleDiskussion im Anschluss an Hardt und Negri, Frankfurt a. M., S. 179–193.
Quijano, Ánibal (2000): Coloniality of Power, Eurocentrism and Latin America,in: Nepantla: Views from the South, 1, Nr. 3, S. 533-580.
Rancière, Jacques (2001): Ten Theses on Politics, gefunden in: http://www.ucd.ie/philosophy/staff/maevecooke/Ranciere.Ten.pdf, Zugriff: 10.2.2014.

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Abgeschlossenes Studium der Politikwissenschaft, Studium der Lateinamerikanistik an der Universität Wien

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